„Refraktion“ ist der Fachbegriff für den Brechungszustand der Augen. Ist dieser ideal, liegt Normalsichtigkeit (Emmetropie) vor. Nur wenige Menschen sind jedoch normalsichtig. Die meisten weisen eine Fehlsichtigkeit auf. Unter den Begriff der refraktiven Chirurgie fallen solche Operationen, die das Ziel haben, eine bestehende Fehlsichtigkeit auszugleichen. Das Ziel des Eingriffs ist, dem Patienten ein Leben ohne Brille oder Kontaktlinsen zu ermöglich.
Die häufigsten Verfahren
Korrekturen der Hornhautbrechkraft mit Hilfe eines Excimer-Lasers (LASIK, LASEK, PRK) gehören zu den häufigsten Eingriffen im Bereich der refraktiven Chirurgie. Diese Verfahren kommen jedoch nur bis zu einem gewissen Grad der Fehlsichtigkeit in Betracht. Bei starker Fehlsichtigkeit wird deshalb ergänzend die refraktive Linsenchirurgie eingesetzt. Die Fehlsichtigkeit wird hierbei korrigiert, indem der Augenchirurg eine künstliche Linse ergänzend zu oder anstelle der natürlichen Linse ins Auge einpflanzt.
Hohe Anforderungen an den Operateur
Bei Eingriffen im Bereich der refraktiven Chirurgie kommt es in besonderem Maße darauf an, dass das Auge des Patienten nicht geschädigt wird. Ziel des Eingriffs ist schließlich die langfristige Verbesserung des Sehvermögens. Voraussetzung hierfür sind neben der hohen Qualifikation und Erfahrung des Operateurs eine sorgfältige und umfassende Diagnostik, die sicherstellt, dass mögliche Risikofaktoren schon vor der Operation erkannt und bewertet werden.
Qualitätsverbund IVOC – Mehr als LASIK
Innerhalb des IVOC-Netzwerks haben sich mehrere Zentren auf die Durchführung refraktiver Eingriffe spezialisiert. Eine eingehende Beratung über Möglichkeiten und Risiken der Eingriffe sind für uns ebenso selbstverständlich wie eine dem modernsten Stand entsprechende technische Ausrüstung. Dadurch, dass IVOC-Augenärzte im Unterschied zu vielen reinen LASIK-Zentren neben der Laserchirurgie auch die Verfahren der refraktiven Linsenchirurgie anbieten, stellt der Qualitätsverbund sicher, dass IVOC-Patienten die individuell beste Lösung zur Verfügung gestellt wird.
Refraktive Chirurgie – was zahlt die Krankenkasse?
Refraktive Eingriffe sind medizinisch nicht zwingend erforderliche Komfortleistungen – ähnlich einem kosmetischen Eingriff - und werden dementsprechend nicht von den Gesetzlichen Krankenkassen übernommen.